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   OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 35/11   

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https://dejure.org/2011,21886
OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 35/11 (https://dejure.org/2011,21886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2011 - II-8 WF 35/11 (https://dejure.org/2011,21886)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2011 - II-8 WF 35/11 (https://dejure.org/2011,21886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 113 FamFG, 91a, 93 ZPO
    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die i.R.d. § 91a ZPO zu treffende Billigkeitsentscheidung kann im Falle des Nachweises einer negativen Tatsache nicht auf die zu § 93 ZPO entwickelten Beweislastregeln abgestellt werden ; Kriterien zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Kostenentscheidung nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 93 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Borken - 35 F 51/10
  • OLG Hamm, 16.03.2011 - II-8 WF 35/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2011 - 8 WF 35/11
    Der Senat geht jedoch mit OLG Düsseldorf (JR 1995, S. 205) davon aus, dass neue Tatsachen im Beschwerderechtszug verwertet werden dürfen, wenn dies ohne zeitraubende Beweisaufnahme möglich ist und dem Gegner rechtliches Gehör gewährt worden ist.
  • SG Frankfurt/Main, 23.11.2017 - S 18 KR 337/15
    Denn eine negative Tatsache des Nichtzugangs kann nicht bewiesen werden (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2011 - II-8 WF 35/11, juris).
  • LG Kaiserslautern, 10.05.2022 - 2 O 778/21
    Darüber hinaus kann bei der Ausübung billigen Ermessens auch ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch berücksichtigt werden (BGH, Urteil v. 22.11.2001 - VII ZR 405/00 - NJW 2002, 680) sowie - in "reziproker" Anwendung des Grundgedankens des 8 93 ZPO - die Frage, inwieweit die beklagte Partei Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Hamm, Beschluss v.om 16.03.2011 - 8 WF 35/11, BeckRS 2011, 14795; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 30.09.2009 - 9 WF 81/09, BeckKRS 2009, 29358; OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.11.2007 - 1 W 78/07, BeckRS 2007, 19779).
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